Verkehrsstrafsachen

Der Katalog der Verkehrsstraftaten ist vielfältig. Beispielhaft sind zu erwähnen:

  • Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
  • Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)
  • Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
  • Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
  • Fahren ohne Versicherungsschutz (§ 6 PflVG)


Verteidigung in Bußgeldsachen durch den Fachanwalt

Im Falle einer Verurteilung wegen einer Verkehrsstraftat drohen nicht nur Geld- oder Haftstrafen. In jedem Fall wird ein Eintrag in das Verkehrszentralregister vorgenommen. Je nach Art und Schwere des Delikts werden 2 oder 3 Punkte verhängt. Bei bestimmten Verkehrsstraftaten wie beispielsweise der Gefährdung des Straßenverkehrs, der Trunkenheit im Verkehr oder des unerlaubten Entfernens vom Unfallort wird regelmäßig die Fahrerlaubnis entzogen.

Die weitreichenden Folgen, die mit einer Verurteilung wegen einer Verkehrsstraftat verbunden sind, verdeutlichen, wie wichtig eine kompetente Strafverteidigung ist. Die Hilfe eines erfahrenen Fachanwalts für Verkehrsrecht vergrößert Ihre Chancen, ein gutes Ergebnis zu erzielen. Zögern Sie deshalb nicht, sich rechtzeitig an mich zu wenden.

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