Im Falle einer Verurteilung wegen einer Verkehrsstraftat drohen nicht nur Geld- oder Haftstrafen. In jedem Fall wird ein Eintrag in das Verkehrszentralregister vorgenommen. Je nach Art und Schwere des Delikts werden 2 oder 3 Punkte verhängt. Bei bestimmten Verkehrsstraftaten wie beispielsweise der Gefährdung des Straßenverkehrs, der Trunkenheit im Verkehr oder des unerlaubten Entfernens vom Unfallort wird regelmäßig die Fahrerlaubnis entzogen.
Die weitreichenden Folgen, die mit einer Verurteilung wegen einer Verkehrsstraftat verbunden sind, verdeutlichen, wie wichtig eine kompetente Strafverteidigung ist. Die Hilfe eines erfahrenen Fachanwalts für Verkehrsrecht vergrößert Ihre Chancen, ein gutes Ergebnis zu erzielen. Zögern Sie deshalb nicht, sich rechtzeitig an mich zu wenden.